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Die Stiftung
Am 22. Februar 1990 ist Herr DipI.-lng. Walter Hingler in Salzburg verstorben.
In seinem Testament hat er das Land Salzburg als Erben eingesetzt und verfügt, dass sein ganzes Vermögen, bestehend aus zwei
Eigentumswohnungen, einer Mercedes-Benz-Limousine, dem Geschäftsanteil an einer Apotheke in der Salzburger Altstadt, Hausanteilen an einem
weiteren Objekt in der Innenstadt von Salzburg, Sparbüchern und Wertpapieren sowie einem wertvollen Bild von Egon Schiele, dem Amt der
Salzburger Landesregierung zur Gründung einer "Erika Hingler-Sieber-Stiftung" übergeben werden soll.
Im Sinne dieser letztwilligen Verfügung wurde sodann eine Stiftung ins Leben gerufen, die den Namen der vorverstorbenen Gattin
des Stifters trägt.
Sitz der Stiftung ist die Stadt Salzburg, ihr Wirkungsbereich erstreckt sich jedoch auf Stadt und Land Salzburg.
Die Stiftung ist mildtätig, ihre Tätigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet.
Zweck der Stiftung ist
- die Förderung der Schulbildung,
- des Studiums und
- der Weiterbildung von Kindern, die ohne Eltern oder familiäre Fürsorge in einem Kinderdorf, einer gleichartigen
Einrichtung, einem Heim oder als Pflegekinder aufwachsen mussten oder müssen.
Eine Unterstützung ist unter Umständen auch in Fällen denkbar, in denen die Eltern zwar leben, aber definitiv als Erhalter
und Erzieher "ausfallen" (zB der Vater ist unbekannt oder unbekannten Aufenthaltes, die Mutter lebt stationär in
einer Klinik oder einem Heim, Kinder müssen wegen Missbrauchs oder Gewalt der Familie abgenommen werden usw.).
Die Stiftung unterstützt subsidiär, das heißt nur insoweit, als nicht andere Zahler z.B. das Jugendamt, das Sozialamt,
die Studienbeihilfenbehörde, Sozialversicherungsträger oder Finanzamt (Familienbeihilfe) vorhanden sind.
Der Stiftungszweck wird durch Beihilfen und Stipendien erreicht.
Über ausdrücklichen Wunsch des Stifters beschränkt sich die Tätigkeit der Stiftung auf Kinder aus Stadt und Land Salzburg,
die hier geboren wurden oder zumindest den Großteil ihres Lebens im Bundesland Salzburg verbracht haben.
Die gegenwärtige Obergrenze für Stipendien und Beihilfen beträgt € 9OO,- pro Monat.
Hievon werden die Familienbeihilfe, die staatliche Studienbeihilfe oder eine Schulbeihilfe, allfällige
Waisenpensionen und Unterhaltsbeträge sowie Gehälter aus Studentenjobs etc. in Abzug gebracht.
Auf eine Förderung durch die Stiftung besteht kein Rechtsanspruch
Das Stammvermögen der Stiftung beträgt derzeit € 1.613.200,13. Es ist mündelsicher bei mehreren Salzburger
Banken angelegt und darf nicht angetastet werden.
Die Stipendien und Beihilfen werden aus den Erträgen bezahlt.
Die Stifung hat sich mittlerweile fest etabliert und ist bei Jugendämtern, Schulen, der Hochschülerschaft, den Organisationen von
Pro Juventute und SOS-Kinderdorf sowie den Trägern von Heimen wohl bekannt.
Dem Stiftungskuratorium gehören Personen aus den Bereichen Bildung, Jugendwohlfahrt und Verwaltung an.
Das Stiftungskuratorium dankt im Namen all jener SchülerInnen und Studierenden, die in den letzten Jahren in den Genuss
einer Förderung durch die Erika Hingler-Sieber-Stiftung gekommen sind, dem Stifter Herrn Dipl.-Ing.
Walter Hingler für sein großzügiges Vermächtnis sehr herzlich!
HR Dr. Karl-Heinz Meditz
Kuratoriumsvorsitzender
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