Weiterbildungsinformation

Sie sind an einer Unterstützung für Ihre persönliche Weiterbildung oder die Weiterbildung von Ihnen betreuter Personen interessiert und möchten wissen, ob Sie die Voraussetzungen hiefür erfüllen.

1. Prüfen Sie bitte zuerst, ob Sie bzw. die von Ihnen betreute Person zum begünstigten Personenkreis gehören!

Unterstützt werden Personen bis zum vollendeten 27. Lebensjahr
(= Altersgrenze für Erstantrag), die

  • ohne Eltern oder familiäre Fürsorge,
  • in einem Kinderdorf oder einer gleichartigen Einrichtung (z.B. Pro Juventute-Haus, SOS Kinderdorf, Wohngemeinschaft u.ä.) oder als Pflegekinder und
  • ganz oder überwiegend im Bundesland Salzburg aufgewachsen sind und
  • für die keine anderen ausreichenden finanziellen Mittel zur Finanzierung ihrer Weiterbildung vorhanden sind.

Hinweis:
Die österreichische Staatsbürgerschaft ist kein Unterstützungskriterium. Wohl aber muss eine an einer Weiterbildung interessierte Person im Bundesland Salzburg geboren worden sein oder zumindest den Großteil seines Lebens hier verbracht haben.

2. Wofür ist eine Unterstützung denkbar?

Zum Beispiel

  • Meisterprüfungskurs
  • WIFI- oder BFI-Kurse
  • zusätzlicher Führerschein
  • Computerführerschein

3. Die Weiterbildung muss selbstverständlich in einem unmittelbaren beruflichen Zusammenhang stehen bzw. der Erlangung eines Berufes dienen.


4. Wenn Sie glauben, dass Sie die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, schreiben Sie ein Ansuchen an folgende Adresse:

Erika Hingler-Sieber-Stiftung
Postfach 74
5010 Salzburg
e-mail: info@ehss.at

Tel. +43 681 / 20 88 3252
Di. & Do. je 13.00 - 17.00 Uhr


5. Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Vollständiger Lebenslauf
  • Angaben über Waisenpension(en)
  • Begleitschreiben (formloses Ansuchen) mit Absenderangabe, Tel. Nr., e-mail-Adresse
  • Zweck der Unterstützung