|
Information für SchülerInnen
Sie sind an einer Beihilfe, zB für Ihr Pflegekind oder für einen von Ihnen betreuten Schüler oder eine Schülerin
interessiert und möchten wissen, ob Sie die Voraussetzungen hiefür erfüllen.
1. Prüfen Sie bitte zunächst, ob das Kind zum begünstigten Personenkreis gehört!
Unterstützt werden Kinder, die
- ohne Eltern oder familiäre Fürsorge,
- in einem Kinderdorf oder einer gleichartigen Einrichtung (zB Pro Juventute-Haus, Wohngemeinschaft u.ä.)
oder als Pflegekinder,
- ganz oder überwiegend im Bundesland Salzburg aufgewachsen und
- für die keine anderen ausreichenden finanziellen Mittel zur Finanzierung ihrer Schulausbildung vorhanden sind.
Hinweis:
Die österreichische Staatsbürgerschaft ist kein Unterstützungskriterium. Wohl aber muss
eine Schülerin / ein Schüler im Bundesland Salzburg geboren worden sein oder zumindest den
Großteil seines Lebens hier verbracht haben.
SchülerInnen im Pflichtschulbereich (Volksschule, Hauptschule) werden in der Regel nicht unterstützt, weil für sie die
öffentliche Hand aufkommt.
Eine Förderung ist vor allem für ältere SchülerInnen, zB für eine Lernhilfe (Nachhilfe),
Sprachreisen, Maturareisen, Internatskosten, Schulgeld usw. möglich.
2. Wenn Sie glauben, dass die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt werden, schreiben
Sie ein Ansuchen mit folgenden Unterlagen an nachstehende Adresse:
Erika Hingler-Sieber-Stiftung
Postfach 74
5010 Salzburg
e-mail: info@ehss.at
Tel. +43 681 / 20 88 3252
Di. & Do. je 13.00 - 17.00 Uhr
3. Welche Unterlagen werden benötigt?
- Vollständiger Lebenslauf des Kindes (mit genauen Angaben zu den Eltern)
- Schulbesuchsbestätigung (kann nachgereicht werden)
- Zweck der Unterstützung
- Angaben über Waisenpension(en)
- Begleitschreiben (formloses Ansuchen) mit Absenderangabe, Tel. Nr., e-mail-Adresse
|
 |